
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Förderlinie Nachhaltigkeit
des
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern professinelle Produktionen und Projekte, die eindeutig einer künftigen nachhaltigeren Arbeitsweise in den Freien Darstellenden Künsten zuzuordnen sind bzw. fördert Maßnahmen, die künstlerisch interaktiv oder diskursiv eine nachhaltigere Lebensweise anregen. Ein Fokus auf Nachhaltigkeit muss generell deutlich und nachvollziehbar herausgearbeitet sein.
Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. (Arbeits-) Ergebnisse müssen in angemessener Form für eine Öffentlichkeit sichtbar werden. Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 2.500 Euro (Einzelantrag) und maximal 5.000 Euro (Duo, Trio, Gruppen).
Antragsfrist: 01. - 30. Mai 2025
Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. (Arbeits-) Ergebnisse müssen in angemessener Form für eine Öffentlichkeit sichtbar werden. Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 2.500 Euro (Einzelantrag) und maximal 5.000 Euro (Duo, Trio, Gruppen).
Antragsfrist: 01. - 30. Mai 2025
Fördermittelgeber: Landesverband Freie Darstellende Künste M-V e. V.
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: läuft bereits und endet am 30.05.2025
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: läuft bereits und endet am 30.05.2025
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)