Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturförderung der Landeshauptstadt Schwerin

Im Verständnis eines weiten Kulturbegriffs, der neben Kunst auch Lebensformen, Grundrechte, Wertesysteme und Traditionen umfasst, sieht die Landeshauptstadt Schwerin im Erhalt, in der Förderung und in der Entwicklung der Kultur eine grundlegende öffentliche und selbstverpflichtende Aufgabe der Kommune. Neben den städtischen Kultureinrichtungen wird das kulturelle Leben vor allem durch die große Zahl von Künstlern, Vereinen und Projektinitiativen geprägt, die im Rahmen der kommunalen Kulturförderung unterstützt werden.

Es sind neben allen künstlerischen Genres auch Baumaßnahmen und Beschaffungen förderbar. Dies betrifft insbesondere Projekte oder Einrichtungen die sich der Vermittlung kultureller Bildung und künstlerischer Kompetenzen widmen, die zum Kernbereich der gemeindlichen kulturpolitischen Werte- und Zielvorstellung zählen und die Landeshauptstadt Schwerin überregional als bedeutenden Kulturstandort präsentieren.

Antragsfrist: 01.10. des Vorjahres
Fördermittelgeber: Landeshauptstadt Schwerin (Kulturbüro)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)