Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Allgemeine Projektförderung

der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen, die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext.

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 EURO betragen.

Antragsfristen sind in der Regel Anfang und Mitte des Jahres. Nächste Antragsfrist: 31. Januar 2025
Fördermittelgeber: Kulturstiftung des Bundes
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)