Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Culture Moves Europe
Residenz-Projekte
Das Programm unterstützt Organisationen bei der Bereitstellung von Residenzen für Kulturschaffende aus dem EU-Ausland. Die Organisation müssen in den Bereichen Musik, Literatur, Architektur, Kulturelles Erbe, Design und Mode-Design, Visual Arts und Darstellende Kunst (Performance) aktiv sein.
Die Förderung ermöglicht:
1) Die Beherbergung von 1 bis 5 Kulturschaffende aus anderen Creative Europe-Ländern für ein Residenzprojekt zwischen 22 und 300 Tagen
Antragsberechtigt sind juristische Personen (e.V., UG, GmbH, AG, usw.) und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ermöglicht:
1) Die Beherbergung von 1 bis 5 Kulturschaffende aus anderen Creative Europe-Ländern für ein Residenzprojekt zwischen 22 und 300 Tagen
Antragsberechtigt sind juristische Personen (e.V., UG, GmbH, AG, usw.) und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Fördermittelgeber: Europäische Union
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: läuft bereits und endet am 31.12.2024
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: läuft bereits und endet am 31.12.2024
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)