Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kulturförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Allgemeine Kulturförderung
Zeitlich begrenzte künstlerische und kulturelle Vorhaben, zum Beispiel aus den Bereichen bildende oder darstellende Kunst, Film/Medien, Heimatpflege Literatur, Musik, internationale Kulturarbeit und Soziokultur. Die Projekte sollen jedem Bürger, jeder Bürgerin zugänglich sein.
Anträge für Vorhaben, deren Zuschuss weniger als 5000 Euro beträgt, sollen bis 1.11. des Vorjahres eingereicht werden. Anträge über höhere Summen müssen bis zum 1.9. des Vorjahres im Kulturamt eingehen, bereits bis zum 1.6. muss eine Voranmeldung mit Projektskizze und Höhe der Antragssumme abgegeben werden.
Anträge für Vorhaben, deren Zuschuss weniger als 5000 Euro beträgt, sollen bis 1.11. des Vorjahres eingereicht werden. Anträge über höhere Summen müssen bis zum 1.9. des Vorjahres im Kulturamt eingehen, bereits bis zum 1.6. muss eine Voranmeldung mit Projektskizze und Höhe der Antragssumme abgegeben werden.
Fördermittelgeber: Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Kulturförderung)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)