Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kulturförderung der Hansestadt Stralsund
Zur Stärkung und für eine größere Vielfalt des Kulturlebens in der Stadt stellt die Hansestadt Stralsund jährlich Mittel aus dem Kulturetat zur Durchführung von kulturellen Projekten und kulturellen Veranstaltungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind kulturelle Gruppen, Vereine, Einzelkünstler und weitere Interessenten, die ihr kulturelles Projekt/kulturelle Veranstaltung in der Hansestadt Stralsund umsetzen.
Antragsfristen: Förderung für kulturelle Projekte: bis zum 17. Januar des laufenden Jahres, Förderung für kulturelle Veranstaltungen: jeweils 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des aktuell laufenden Antragsjahres
Antragsfristen: Förderung für kulturelle Projekte: bis zum 17. Januar des laufenden Jahres, Förderung für kulturelle Veranstaltungen: jeweils 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des aktuell laufenden Antragsjahres
Fördermittelgeber: Hansestadt Stralsund (Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)