Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Ausstellungsförderung

Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.

Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden. Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.

Bewerbungsfristen: 31. Januar des Jahres für Projekte ab Juni des Jahres & 15. August des Jahres für Projekte im Nachfolgejahr.
Fördermittelgeber: Institut für Auslandsbeziehungen
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)