Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Bürgerfonds Kultur

Förderung von gemeinwohlorientierten Kulturprojekten aus dem Bürgerfonds

Gefördert werden auf Basis der Kultur­förderrichtlinie (KultFöRL M-V) Maßnahmen im Kulturbereich (gemeinwohl­orientierte Projekte, die durch bestehende Förder­programme nicht abgedeckt sind), die die Gemeinschaft und den Zusammen­halt in M-V erhalten und stärken.

Hierzu zählen:
- lokale, kulturelle Projekte
- Weiter­bildungen im kulturellen Bereich
- Übernahme anteiliger Finanzierung wie z. B. LEADER Förderung und andere, im Einzelfall nach Prüfung über die maximale Fördersumme (15.000 EUR p. a. pro Projekt) hinaus
- Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.000 bis maximal 2.000 EUR

Zuwendungen können für zeitlich abgegrenzte Vorhaben ausgereicht werden (keine Dauer­förderungen/Kompensation öffent­licher Förderungen und keine Förderung von Vorhaben, die auf eine Anschluss­förderung hinaus­laufen).

Anträge müssen beim Landesförderinstitut (LFI MV) gestellt werden.
Fördermittelgeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- & Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützungsform: Projektförderung, Stipendien
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)