Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Förderung von Projektentwicklungen

der MV Filmförderung

Die Projektentwicklungsförderung umfasst alle Maßnahmen, die für die Entwicklung von einem Drehbuch oder vergleichbaren realisierungsfähigem Konzept bis zum ersten Dreh-/ Realisierungstag (Produktionsreife) nötig sind. Dazu gehören insbesondere die Motivsuche, die Projektpräsentation, die Sicherung von Rechten, der Besetzung, der Verhandlung von projektnotwendigen Verträgen sowie ggf. Proben und Recherchen.

Gefördert wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Produzent:innen, die über mindestens 51 Prozent der Rechte verfügen.

Förderanträge können ausschließlich online über unser Antragsportal gestellt werden. Pro Jahr finden drei Förderrunden statt.
Fördermittelgeber: MV Filmförderung
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)