Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Stiftung der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftungen ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Erziehung und Bildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, des Feuer- und Katastrophenschutzes, des Tierschutzes, von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Kriminalprävention, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde
sowie des bürgerlichen Engagements zu gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Projekte müssen in Neubrandenburg oder dem ehemaligen Landkreis Demmin umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Projektträger, die einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen können.

Antragsfristen: 30. April und 30. September des Jahres
Fördermittelgeber: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)