Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturförderung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.

Antragsberechtigt sind Personen, die in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ansässig sind und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit dort leisten. Kulturveranstaltungen außerhalb der Universitäts- und Hansestadt Greifswalds, organisiert von Greifswalder Künstlerinnen, Künstlern und Kulturträgern, können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen. Projekte von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturträgern, die nicht in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ansässig sind, können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen.

Antragsfrist: mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Fördermittelgeber: Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Amt für Bildung, Kultur und Sport)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)