Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Export-Förderung (Internationale Tourförderung)
der Initiative Musik
Mit Hilfe der Exportprogramme und -projekte fördert die Initiative Musik sowohl Musiker:innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland.
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder.
Anträge können fortlaufend, jedoch spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder.
Anträge können fortlaufend, jedoch spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Fördermittelgeber: Initiative Musik
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)