Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Wiederaufnahmeförderung

des Fonds Darstellende Künste

Das Programm unterstützt Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.

Antragsberechtigt sind langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.

Die Antragssumme beim Fonds beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

Antragsfristen: 2 x im Jahr, nächste Frist: 07.10.2024 (Projektzeitraum: Ende November 2024 - 31.08.2025)
Fördermittelgeber: Fonds Darstellende Künste
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)