Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg
Regelförderung
Die Stiftung fördert gemeinnützige, steuerbegünstigte Projekte für Jugend und Bildung, Kultur und Wissenschaft, Soziales und Umwelt, die in einem der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder der kreisfreien Städte Schwerin oder Rostock umgesetzt werden.
Die Projektträger müssen gemeinnützig sein und einen aktuelle Freistellungsbescheid vorlegen können.
Antragsfristen: in der Regel zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst), für 2024: 10. Oktober 2024
Die Projektträger müssen gemeinnützig sein und einen aktuelle Freistellungsbescheid vorlegen können.
Antragsfristen: in der Regel zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst), für 2024: 10. Oktober 2024
Fördermittelgeber: Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)