Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kleinprojekte (ESF+)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten/ Angeboten für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Hierbei geht es darum, dass selbstorientierte und zielorientierte Handeln der Teilnehmenden zu fördern und dadurch zu deren sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und zur Integration in das Gemeinwesen beizutragen und damit auch deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oder das Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen.

Ihr Zuschuss beträgt pauschal 8.200 EURO bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und 5.000 EURO bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten.

Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Regionalbeiräte.

Landkreis Vorpommern-Rügen & Vorpommern-Greifswald (Herr Al Khouri, Tel: 0385 588-5527)
Landkreis Mecklneburgische-Seenplatt (Frau Prokop, Tel: 0385 - 588 5525)
Landkreis & Hansestadt Rostock (Frau Stiehm, Tel: 0385 - 588 15324)
Landkreise Ludwigslust-Parchim & Nordwestmecklenburg sowie Schwerin (Herr Dr. Schuldt, Tel: 0385-588 15326)
Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)