
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kultur macht stark - tanz + theater macht stark
vom Bundesverband Freie Darstellende Künste
Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst in einer materiell oder sozial schwierigen Situation auf. Fehlt es den Eltern an Geld oder formaler Bildung, sind ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland eingeschränkt. Ihnen Zugänge zu den vielfältigen Angeboten kultureller Bildung zu ermöglichen, sodass sie künstlerisches Arbeiten kennenlernen und ausprobieren können, ist das Ziel des Programmes „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. „tanz + theater machen stark“ ist Teil davon. „tanz + theater machen stark“ initiiert lokale Bündnisse, bestehend aus mindestens drei Partner*innen, die sich mit theaterpädagogischen Projekten an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten.
Es gibt jährlich drei Fristen: zum 15. Februar, zum 15. Mai und zum 15. Oktober.
Für Beratungen steht die Beratungsstelle "Kultur macht stark MV" (Lisa Rauchenecker, kulturmachtstark@kultur-land-mv.de, 0381 36765397) zur Verfügung.
Es gibt jährlich drei Fristen: zum 15. Februar, zum 15. Mai und zum 15. Oktober.
Für Beratungen steht die Beratungsstelle "Kultur macht stark MV" (Lisa Rauchenecker, kulturmachtstark@kultur-land-mv.de, 0381 36765397) zur Verfügung.
Fördermittelgeber: Bundesverband Freie Darstellende Künste
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)