Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturelle Projektförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Landeskulturförderung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die von landesweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind und an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht. Solche Projekte werden nach einem „3-Säulen-Modell“ gefördert:

- Kulturelle Grundversorgung
- Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung
- Sonstige herausragende Projekte

Anträge sollten bis zum 01. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
Fördermittelgeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- & Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützungsform: Projektförderung, Stipendien, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)