Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung ist eine Kulturstiftung. Sie fördert, unterstützt und begleitet künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst. Die Vorhaben müssen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt realisiert werden. Sie zeichnen sich durch deutlich herausragende Qualität und zugleich überregionale bzw. landesweite Bedeutung aus.

Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Antragsfristen: 10. Januar & 10. Juli des Jahres
Fördermittelgeber: Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)