Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Internationale Koproduktionen im Bereich Darstellende Kunst

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen und erproben neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar. Es werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.

Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance.

Antragsteller:in bzw. 1. Koproduzent:in ist immer der:die Künstler:in bzw. das Ensemble aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Sie sind zentrale:r Ansprechpartner:in für das Projekt, schließen den Vertrag mit dem Goethe-Institut vor Ort und verwalten die Fördersumme. Sowohl private als auch juristische Personen können einen Antrag stellen.

Das Programm wird regelmäßig Anfang des Jahres ausgeschrieben.
Fördermittelgeber: Goethe-Institut
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)