Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Creative Europe

Europäische Kooperationsprojekte

Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa. Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich (Herbst / Winter).

Antragsberechtigt sind juristische Personen und Einrichtungen öffentlichen Rechts.
Fördermittelgeber: Europäischen Kommission
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)