Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Culture Moves Europe
Mobilitätsförderung für Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturarbeiter:innen
Die Förderung bietet Unterstützung in Form von Reise- und Aufenthaltskosten (sowie weiteren Aufschlägen) für Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturarbeiter:innen, die gemeinsam mit Partner:innen aus dem EU-Ausland lernen, arbeiten, forschen, sich vernetzen oder neue Projekte entwickeln möchten.
Die individuelle Reise dauert zwischen sieben und 60 Tagen bzw. zwischen sieben und 21 Tagen für Gruppen von bis zu fünf Personen.
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturarbeiter:innen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Ländern des Kreativen Europas haben und in den Bereichen Musik, Literatur, Architektur, Kulturelles Erbe, Design und Mode-Design, Visual-Arts und Darstellende Kunst (Performance) aktiv sind.
Das Programm wird regelmäßig bis 2025 ausgeschrieben.
Die individuelle Reise dauert zwischen sieben und 60 Tagen bzw. zwischen sieben und 21 Tagen für Gruppen von bis zu fünf Personen.
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturarbeiter:innen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Ländern des Kreativen Europas haben und in den Bereichen Musik, Literatur, Architektur, Kulturelles Erbe, Design und Mode-Design, Visual-Arts und Darstellende Kunst (Performance) aktiv sind.
Das Programm wird regelmäßig bis 2025 ausgeschrieben.
Fördermittelgeber: Europäische Union
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: läuft bereits und endet am 31.12.2024
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: läuft bereits und endet am 31.12.2024
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)