Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Talentförderung

der MV Filmförderung

Die MV Filmförderung fördert im Rahmen der Talentförderung die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, branchenspezifischen Weiterbildungen oder Trainingsprogrammen.

Antragsberechtigt sind Akteur:innen der Kreativwirtschaft, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Voraussetzungen für die Anerkennung personengebundener Leistungen als Regionaleffekt erfüllen.

Gefördert wird als Festbetragsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 5.000 Euro.

Förderanträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen sind postalisch an die MV Filmförderung zu richten. Sie können ganzjährig gestellt werden.
Fördermittelgeber: MV Filmförderung
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)