Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturförderung des Landkreis Ludwigslust-Parchim

Kreative Konzepte, innovative Ideen. Diese gibt es im Landkreis Ludwigslust-Parchim in vielen Bereichen der Kunst und Kultur. Damit die Kulturlandschaft weiterhin so vielfältig und bunt bleibt, fördert der Landkreis zweimal im Jahr gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen.

Antragsfristen: Projekte im ersten Halbjahr bis zum 31.01. des laufenden Jahres, Projekte im zweiten Halbjahr bis zum 30.06. des laufenden Jahres
Fördermittelgeber: Landkreis Ludwigslust-Parchim (Fachgebiet Kultur)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)