Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen
des Deutsch-Französischen Bürgerfonds
Aus dem Bürgerfonds können kulturelle Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die zur Sichtbarkeit der deutsch-französischen Beziehungen im öffentlichen Raum beitragen und bei denen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich zusammenarbeiten. Kulturelle Projekte und Veranstaltungen können in allen Förderkategorien Unterstützung beantragen.
Der deutsch-französische Bürgerfonds fördert Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern.
Für kleinere Projekte (bis 10.000 EURO) können Anträge fortlaufend eingereicht werden. Für größere Projekte gibt es Antragsfristen.
Der deutsch-französische Bürgerfonds fördert Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern.
Für kleinere Projekte (bis 10.000 EURO) können Anträge fortlaufend eingereicht werden. Für größere Projekte gibt es Antragsfristen.
Fördermittelgeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)