Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kleinprojektefonds 2023 - 2028
für deutsch-polnische Projekte (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg & Polen)
Der Kleinprojektfonds unterstützt im Rahmen des INTERREG-Programms deutsch-polnische (Kultur-) Projekte. Die Projektpartner:innen müssen aus Mecklenburg-Vorpommern (Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald & Mecklenburgische Seenplatte) und der Woiwodschaft Zachodniopomorskie (Westpommern) kommen.
Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Es gibt also zwei Kleinprojektefonds (KPF) im Kooperationsprogramm Interreg VI A unseres Programmgebietes. Die Verwaltung des KPF „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin für das gesamte Fördergebiet wahrgenommen. Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania zuständig. Der Fördersatz eines kleinen Projektes beträgt bis zu 80%, maximal jedoch 50.000 EUR aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Es gibt also zwei Kleinprojektefonds (KPF) im Kooperationsprogramm Interreg VI A unseres Programmgebietes. Die Verwaltung des KPF „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin für das gesamte Fördergebiet wahrgenommen. Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania zuständig. Der Fördersatz eines kleinen Projektes beträgt bis zu 80%, maximal jedoch 50.000 EUR aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördermittelgeber: Kooperationsprogramm Interreg VI A (Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027)
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)