Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst, der Kultur, der Heimatkunde, des Sports, die Pflege und Erhaltung von Kunstwerken und Denkmälern, die Erfüllung sozialer Aufgaben sowie die Kinder- und Jugendförderung. Die Stiftung fördert Projekte und Vorhaben in der Region, die durch das Geschäftsgebiet der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest – bestehend aus dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar – umschrieben wird.
Antragsfristen: 28. Februar für Vorhaben und Projekte die nach dem 30. April des Antragsjahres beginnen und 31. August für Vorhaben und Projekte die nach dem 31. Oktober des Antragsjahres beginnen
Der Projektträger muss gemeinnützig sein und einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen können.
Antragsfristen: 28. Februar für Vorhaben und Projekte die nach dem 30. April des Antragsjahres beginnen und 31. August für Vorhaben und Projekte die nach dem 31. Oktober des Antragsjahres beginnen
Der Projektträger muss gemeinnützig sein und einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen können.
Fördermittelgeber: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)