
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Aufenthaltsstipendium (Summer School)
der FRIEDA23 in Rostock
Die KARO gAG – Betreiber des Rostocker Kunst- und Medienhaus FRIEDA 23 – schreibt alle zwei Jahre sechs Aufenthaltsstipendien aus, auf die sich Studierende und junge Absolvent:innen verschiedener künstlerischer Bereiche bewerben können.
Die sechs StipendiatInnen der Summer School arbeiten einen Monat gemeinsam in der FRIEDA 23 und haben Zugang zu den Werkstätten der Kunst.Schule.Rostock und des Institutes für neue Medien. Das Stipendium der Summer School beträgt 1.200 EUR.
Die Ausschreibung für die Summer School erfolgt für die Genres Malerei, Grafik, Objektkunst, Installation, Fotografie, Illustration, Performance, Video- und Klangkunst, Architektur und Design. Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Fachrichtungen Bildende Kunst, Design und Architektur an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Mecklenburg-Vorpommern geborene Studierende an Hochschulen außerhalb des Bundeslandes. Die Bewerbung ist auch möglich für AbsolventInnen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Frühjahr (März/ April) des Jahres.
Die sechs StipendiatInnen der Summer School arbeiten einen Monat gemeinsam in der FRIEDA 23 und haben Zugang zu den Werkstätten der Kunst.Schule.Rostock und des Institutes für neue Medien. Das Stipendium der Summer School beträgt 1.200 EUR.
Die Ausschreibung für die Summer School erfolgt für die Genres Malerei, Grafik, Objektkunst, Installation, Fotografie, Illustration, Performance, Video- und Klangkunst, Architektur und Design. Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Fachrichtungen Bildende Kunst, Design und Architektur an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Mecklenburg-Vorpommern geborene Studierende an Hochschulen außerhalb des Bundeslandes. Die Bewerbung ist auch möglich für AbsolventInnen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Frühjahr (März/ April) des Jahres.
Fördermittelgeber: FRIEDA23 (Karo gAG)
Unterstützungsform: Stipendien
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)
Unterstützungsform: Stipendien
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)