Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Vorpommern-Fonds

Mit den Mitteln des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen die dortige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität zusätzlich gefördert werden. Insbesondere sollen solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (z.B. zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können.
Fördermittelgeber: Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
Unterstützungsform: Projektförderung, Stipendien, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)