Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kulturförderung des Landkreis Vorpommern-Rügen
Allgemeine Kulturförderung
Es werden Projekte und Maßnahmen aus den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film und Medien, Heimatpflege und niederdeutsche Sprache, Soziokultur, Museen, Galerien, Bibliotheken oder Gedenkstätten gefördert. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. muss das Projekt/ die Maßnahme im Landkreis realisiert werden.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, Kirchen, Kommunen und natürliche Personen
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, Kirchen, Kommunen und natürliche Personen
Fördermittelgeber: Landkreis Vorpommern-Rügen
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.), Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.), Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.)