Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Abspielförderung

der MV Filmförderung

Die MV Filmförderung fördert im Rahmen des Abspiels deutsche und europäische Filme oder Programmreihen, insbesondere Projekte, die mit Mitteln aus Mecklenburg-Vorpommern gefördert wurden.

Antragsberechtigt sind Betreiber:innen von Kinos und Abspielstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Film- und Kinoverbände sowie Veranstalter:innen von Filmfestivals- und Medienevents.

Die Förderung als Festbetragsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme.

Förderanträge können ausschließlich online über unser Antragsportal gestellt werden. Die Einreichung ist ganzjährig möglich.
Fördermittelgeber: MV Filmförderung
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)