Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Arbeitsaufenthalte im Ausland

Förderung von Auslandsaufenthalten von (Nachwuchs-)Musiker:innen und Komponist:innen

Das Programm fördert Arbeitsaufenthalte im Ausland von zwei bis vier Wochen für professionelle Musiker:innen und Komponist:innen sowie Nachwuchsmusiker:innen.
Ziele eines solchen Aufenthalts können sein: Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Produktionen in Deutschland und/oder im Gastland, Vorbereitung und/oder Erstellung gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland und/oder im Gastland und Initiierung von Netzwerken mit Künstler:innen und Multiplikator:innen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen.

Gefördert werden Reisekosten, ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen, ggf. organisatorische Unterstützung durch das Goethe-Institut vor Ort.

Antragsberechtigt sind professionelle Musiker:innen und Komponist:innen als auch ambitionierte Nachwuchskünstler:innen aus der Musikszene in Deutschland.
Fördermittelgeber: Goethe-Institut
Unterstützungsform: Stipendien, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)