Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Live 500
der Initiative Musik
Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres. Es setzt seinen Förderfokus auf niedrigschwelligen Livemusikformate. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstler:innen (auch im Newcomer:innen-Bereich) zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler:innen ebenso wie für das Publikum zu ermöglichen. Ein weiteres Förderziel ist es, durch das Programm Live 500, die ländlichen und kulturstrukturell schwächeren Regionen stärken.
Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusiker:innen, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen.
Die Förderung findet in jährlichen Antragsrunden statt.
Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusiker:innen, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen.
Die Förderung findet in jährlichen Antragsrunden statt.
Fördermittelgeber: Initiative Musik
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)