Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Ideeninitiative "Kulturelle Vielfalt mit Musik"
der Liz Mohn Stiftung
Die Liz Mohn Stiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen zur Förderung des Miteinanders von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft.
Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteuren mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. Hierzu sollte Musik und/ oder Bildende Kunst, Darstellende Kunst oder Literatur zur Zielerreichung eingesetzt werden.
Gesucht werden Projekte mit einer Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. Projektstart muss zwischen Januar und März sein und das Ende im Juli des Jahres.
Nicht gefördert werden: Projekte zum Erlernen eines Musikinstrumentes, zur Gründung einer Band/ eines Ensembles, Projekte, die bereits gestartet sind und Projekte für einen internationalen Jugendaustausch.
Antragssumme: maximal 7.500 EURO
Antragsfrist: im Sommer des Vorjahres
Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteuren mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. Hierzu sollte Musik und/ oder Bildende Kunst, Darstellende Kunst oder Literatur zur Zielerreichung eingesetzt werden.
Gesucht werden Projekte mit einer Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. Projektstart muss zwischen Januar und März sein und das Ende im Juli des Jahres.
Nicht gefördert werden: Projekte zum Erlernen eines Musikinstrumentes, zur Gründung einer Band/ eines Ensembles, Projekte, die bereits gestartet sind und Projekte für einen internationalen Jugendaustausch.
Antragssumme: maximal 7.500 EURO
Antragsfrist: im Sommer des Vorjahres
Fördermittelgeber: Liz Mohn Stiftung
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)