Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles
Reisekostenförderung für Auslandsprojekte
Das Programm fördert Chöre, Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen. Hierfür können Reisekosten beantragt werden.
Es werden Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen unterstützt, jedoch keine Kurzreisen. Das Musikprojekt muss mind. drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, etc.) umfassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Bewerbungen sind fortlaufend, jedoch mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes, möglich.
Es werden Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen unterstützt, jedoch keine Kurzreisen. Das Musikprojekt muss mind. drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, etc.) umfassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Bewerbungen sind fortlaufend, jedoch mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes, möglich.
Fördermittelgeber: Goethe-Institut
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)