Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kulturförderung des Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald möchte vernetzt mit den ansässigen Kulturakteuren für eine innovationsfreudige Bildungs- und Kulturlandschaft arbeiten und eine demokratische, weltoffene und krisenfeste Gesellschaft fördern. Die Kulturförderung im Landkreis Vorpommern-Greifswald besteht in folgenden drei Hauptaufgaben, die wiederum miteinander verknüpft sind:
1. Eine kulturelle Grundversorgung der Bevölkerung zur Stärkung der sozialen Kompetenz (Kultur in ihrer Bildungsfunktion) ist zu sichern.
2. Die Vielfalt des kulturellen Angebotes ist zu fördern, durch Erhaltung der kulturellen Besonderheiten, Bekräftigung der regionalen Identität, zur Stärkung der Zivilgesellschaft.
3. Die kultur-touristische Infrastruktur ist zu festigen und auszubauen, da Kunst und Kultur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und strategisches Element der Tourismusentwicklung sind.
Antragsfrist: 01.11. des Vorjahres
1. Eine kulturelle Grundversorgung der Bevölkerung zur Stärkung der sozialen Kompetenz (Kultur in ihrer Bildungsfunktion) ist zu sichern.
2. Die Vielfalt des kulturellen Angebotes ist zu fördern, durch Erhaltung der kulturellen Besonderheiten, Bekräftigung der regionalen Identität, zur Stärkung der Zivilgesellschaft.
3. Die kultur-touristische Infrastruktur ist zu festigen und auszubauen, da Kunst und Kultur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und strategisches Element der Tourismusentwicklung sind.
Antragsfrist: 01.11. des Vorjahres
Fördermittelgeber: Landkreis Vorpommern-Greifswald (Amt für Kultur, Bildung, Sport und Schulverwaltung)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)