Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kulturförderung der Residenzstadt Neustrelitz
Die Residenzstadt Neustrelitz fördert künstlerische und kulturelle Maßnahmen, die das Zusammenleben in der Stadt bereichern, für Vernetzung auf unterschiedlichsten Ebenen sorgen sowie die Kreativität und Erlebnisfähigkeit fördern und letztlich zur Wissenserweiterung beitragen. Es werden nur Projekte gefördert, die einen räumlichen und/oder inhaltlichen Bezug zur Residenzstadt Neustrelitz haben.
Antragsfrist: 30. September des Vorjahres
Antragsfrist: 30. September des Vorjahres
Fördermittelgeber: Residenzstadt Neustrelitz (Bereich Kultur und Städtepartnerschaften)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)