Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

GLOBAL VILLAGE KIDS (ländlich)

des Fonds Darstellende Künste

Ein Programm im Rahmen von "Kultur macht stark" (Kulturelle Bildung)

Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren in Risikolagen, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden.

Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein.

Antragssummen: Laborförderung (Projekte bis zu 3 Monaten): 5.000 - 15.000 EURO; Prozessförderung (bis zu 1 Jahr): 15.000 - 50.000 EURO

Antragsfrist: 01.10.2024 (für Projekte im Jahr 2025)

Antragsberatung: Beratungsstelle "Kultur macht stark MV" | Lisa Rauchenecker | kulturmachtstark@kultur-land-mv.de | Tel: 0381 3676 5397
Fördermittelgeber: Fonds Darstellende Künste
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)