Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Große Projektförderung

des Musikfonds e.V.

Förderfähig sind alle denkbaren Musikformate - je innovativer desto besser. Im Mittelpunkt der Projektförderung stehen die Entstehung neuer Kompositionen, deren Einstudierung und ihre öffentliche Präsentation (Trias „Werk - Interpretation - Veranstaltung“). Mögliche Formate sind beispielsweise Einzelkonzerte, Konzertreihen, Installationen, Sound-Performances, Tourneen, Festival etc..

Zielgruppe der Förderung durch den Musikfonds sind die Akteur:innen der freien (nicht-kommerziell orientierten) experimentellen aktuellen Musik. Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen jenseits des Mainstream. Als professionell gilt in der Regel, wer von der musikalischen Tätigkeit seinen/ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Auch die Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse (KSK) sowie Fachverbänden (DKV, DJU, DEGEM u.ä.) sind gute Indikatoren.

Fördersumme: 3.001 - 50.000 EURO
Fördermittelgeber: Musikfonds e.V.
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)