Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

in der Landeshauptstadt Schwerin, für die Region Ludwigslust/ Hagenow sowie Parchim/Lübz

Die Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Projekte in Schwerin in den Bereichen: Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege, Sport sowie Heimatpflege und Heimatkunde, die in Schwerin, der Region Ludwigslust/Hagenow oder Parchim/Lübz umgesetzt werden. Die Stiftung fördert keine Personalkosten sowie Kosten für den laufenden Betrieb. Die Projektträger müssen gemeinnützig sein und einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen können.

Antragsfristen: Anträge: 28. Februar für Vorhaben im II. Halbjahr des laufenden Jahres und 31. August für Vorhaben im I. Halbjahr des Folgejahres
Fördermittelgeber: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)