Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Teilhabefonds (Kultur Inklusiv) M-V

von Kultur Land MV

Der Teilhabefonds unterstützt Kulturschaffende und Kultureinrichtungen bei der Umsetzung inklusiver und diversitätsöffnender Projekte in, mit und über Mecklenburg-Vorpommern. Als inklusive Kulturprojekte gelten in diesem Sinne Projekte, die Menschen mit Behinderungen aktiv als Produzent*innen oder Konsument*innen von Kunst und Kultur mitdenken und Barrieren in der Kommunikation, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Programm und der Vermittlung abbauen. Als diversitätsöffnende Kulturprojekte gelten Vorhaben, die Raum für marginalisierte Personen schaffen und im Rahmen aktiver Projektbeteiligung oder umfassender Vermittlungsarbeit Zugänge zu Kunst und Kultur öffnen. Die Förderhöhe beträgt in der Regel bis zu 5.000 EURO.

Es gibt verschiedene Antragsfristen.
Fördermittelgeber: Kultur Land MV gGmbH
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)