Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Künstler:innenkontakte
Interkultureller Austausch und Vernetzung
Mit dem Programm Künstlerkontakte stärkt das ifa die internationale Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und aus Transformations- oder Entwicklungsländern. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung für Projekte zeitgenössischer bildender Kunst, Architektur, Fotografie, Medienkunst oder zeitgenössischen Designs. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten so die Chance, sich international zu vernetzen und den interkulturellen Diskurs zwischen Deutschland und dem Globalen Süden voranzutreiben.
Bewerben können sich: Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations - und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten. Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- und Entwicklungsland planen und Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations - und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.
Bewerbungsfrist: 31. Januar des Jahres für Projekte ab Juni Jahres & 15. August des Jahres für Projekte im Nachfolgejahr.
Bewerben können sich: Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations - und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten. Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- und Entwicklungsland planen und Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations - und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.
Bewerbungsfrist: 31. Januar des Jahres für Projekte ab Juni Jahres & 15. August des Jahres für Projekte im Nachfolgejahr.
Fördermittelgeber: Institut für Auslandsbeziehungen
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)