Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Kulturförderung der Hansestadt Wismar
Die Hansestadt Wismar kann natürlichen und juristischen Personen eine finanzielle Förderung zur Vorbereitung und Durchführung kultureller und künstlerischer Projekte gewähren. Förderfähig sind solche Projekte, die das Kulturangebot der Hansestadt Wismar bereichern, gemeinnützig sind, öffentliches Interesse erwarten lassen und nicht Erwerbszwecken dienen. Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilsfinanzierung bis zu 1/3 der voraussichtlich entstehenden förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kommt eine entsprechende Förderung als Fehlbedarfs-/Festbetragsfinanzierung in Betracht.
Antragsfrist: 15.09. des Vorjahres
Antragsfrist: 15.09. des Vorjahres
Fördermittelgeber: Hansestadt Wismar (Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)