Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Förderung von Stoffentwicklung
der MV Filmförderung
Im Rahmen der Stoffentwicklung wird die Fortentwicklung von Drehbüchern für Filme und Serien gefördert oder eine einem Drehbuch vergleichbare konzeptionelle Grundlage für andere Medienproduktionen sowie die dramaturgische Beratung bis zu einer verfilmungsfähigen Drehbuchfassung bzw. für neue Medien einem konkret realisierungsfähigen Konzept.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro für Vorhaben, die eine Realisierung in Mecklenburg-Vorpommern erwarten lassen oder von in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Kreativen.
Förderanträge können ausschließlich online über das Antragsportal gestellt werden. Pro Jahr finden drei Förderrunden statt.
Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Autor:innen (mit Interessensbekundung einer Produzentin / eines Produzenten oder substanzieller Auswertungsstrategie)
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro für Vorhaben, die eine Realisierung in Mecklenburg-Vorpommern erwarten lassen oder von in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Kreativen.
Förderanträge können ausschließlich online über das Antragsportal gestellt werden. Pro Jahr finden drei Förderrunden statt.
Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Autor:innen (mit Interessensbekundung einer Produzentin / eines Produzenten oder substanzieller Auswertungsstrategie)
Fördermittelgeber: MV Filmförderung
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)