Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturförderung des Landkreis Nordwestmecklenburg

Förderfähig sind solche Projekte, die von besonderer kultureller, kreisweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sind und im Landkreisinteresse liegen. Die Projekte müssen einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zum Landkreis Nordwestmecklenburg aufweisen. Priorität haben Projekte von hoher Qualität, von Nachhaltigkeit und großer Ausstrahlungskraft auf die Öffentlichkeit.

Antragsfrist: 31.01. des laufenden Jahres
Fördermittelgeber: Landkreis Nordwestmecklenburg (Fachdienst Bildung und Kultur)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)