Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturförderung des Landkreis Rostock

In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität, die Kreativität und das Schöpfertum in den Gemeinden und Städten fördert der Landkreis Rostock kulturelle und künstlerische Projekte. Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die einen räumlichen und / oder inhaltlichen Bezug zum Landkreis Rostock aufweisen, deren Austragungsort sich im Landkreis Rostock befindet, die von kreisweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind und an denen ein großes Kreisinteresse besteht, die vor Antragstellung beim Landkreis Rostock noch nicht begonnen worden sind und aus deren Fördermittelantrag der beantragte Zuwendungszweck eindeutig hervorgeht.

Antragsfrist: 31.01. des laufenden Jahres
Fördermittelgeber: Landkreis Rostock (Schulverwaltungs- und Kulturamt)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)