Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Kulturförderung des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität, die Kreativität und das Schöpfertum in den Gemeinden und Städten fördert der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kulturelle und künstlerische Projekte. Zuwendungen können für zeitlich begrenzte künstlerische und kulturelle Vorhaben gewährt werden, z.B. aus den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Film und Medien, Literatur/ Bibliotheken, Musik, Soziokultur, Kinder- und Jugendkunstschulen, internationale Kulturarbeit und Heimatpflege.

Antragsfrist: 15.12. des Vorjahres
Fördermittelgeber: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Kulturförderung)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)