Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Festivalförderung

der MV Filmförderung

Die MV Filmförderung fördert im Rahmen der Festivalförderung die Durchführung von Filmfestivals, die die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit kulturell wertvollen Filmen zum Ziel haben. Sie soll ferner Leuchtturmprojekte von herausragender überregionaler Bedeutung unterstützen und das vielfältige Filmschaffen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Region repräsentieren.

Eine Förderung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten ist möglich. Von einem Regionaleffekt von 100 Prozent kann begründet abgewichen werden.

Förderanträge sind postalisch an die MV Filmförderung GmbH zu richten. Antragsfrist ist in der Regel im November des Vorjahres.
Fördermittelgeber: MV Filmförderung
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)