Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Förderung von Produktionen

der MV Filmförderung

Im Rahmen einer Produktionsförderung wird die Herstellung von programmfüllenden Filmen sowie in Fällen von herausgehobener kulturwirtschaftlicher Bedeutung auch von sonstigen audiovisuellen Medien gefördert.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben des Projekts, maximal jedoch 250.000 Euro pro Projekt. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von bedingt rückzahlbaren Darlehen. Bei Dokumentarfilmen und sonstigen Medienproduktionen mit Gesamtherstellungskosten unter 200.000 Euro und Spielfilmen mit Gesamtherstellungskosten von unter 1 Mio. Euro kann die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Hochschulprojekte und Eigenproduktionen von Rundfunkveranstaltern sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Produzent:innen.

Förderanträge können ausschließlich online über das Antragsportal gestellt werden. Pro Jahr finden drei Förderrunden statt.
Fördermittelgeber: MV Filmförderung
Unterstützungsform: Projektförderung, Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger)