Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Künstlerisch-Pädagogische Projekte im Ausland

Durchführung von künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt im Ausland

Gefördert werden Reisekosten für partizipative und kollaborative Musikprojekte im Ausland, die der individuellen Qualifizierung oder der musikalischen Teilhabe dienen. Pro Projekt können bis zu fünf (Musik-)Pädagog:innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Gefördert werden professionelle Musiker:innen und Musikpädagog:innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland.

Bewerbungen sind fortlaufend, jedoch spätestens drei Monate vor Beginn möglich.
Fördermittelgeber: Goethe-Institut
Unterstützungsform: Zuschüsse
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig)