Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.
Förderprogramm: Begegnung, Kultur und Sport
von Aktion Mensch
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.
Im Rahmen des Förderprogramms werden zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern, gefördert. Hierzu zählen bspw. inklusive Projekte (z.B. inklusive und barrierefreie Stadtführungen, Theater- oder Tanzangebote, Kunstateliers, Zirkusprojekte oder inklusive Radtouren) oder der Aufbau von Netzwerken (Stärkung der Zusammenarbeit verschiedener Partner:innen).
Fördersumme: maximal 450.000 EURO für maximal 5 Jahre
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms werden zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern, gefördert. Hierzu zählen bspw. inklusive Projekte (z.B. inklusive und barrierefreie Stadtführungen, Theater- oder Tanzangebote, Kunstateliers, Zirkusprojekte oder inklusive Radtouren) oder der Aufbau von Netzwerken (Stärkung der Zusammenarbeit verschiedener Partner:innen).
Fördersumme: maximal 450.000 EURO für maximal 5 Jahre
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördermittelgeber: Aktion Mensch
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: fortlaufend
Antragsberechtigte: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Stadt, Landkreis), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kultureinrichtung (öffentlicher Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)